antenne 1 Neckarburg Rock & Pop und Fürstenberg machen dich und vier deiner Freunde zu Wasen-VIP's...

 

Tür auf, einsteigen und vorfahren wie die Stars...! Wir von antenne 1 Neckarburg Rock & Pop und Fürstenberg bringen dich mit vier Freunden in der Stretchlimo ins Fürstenbergzelt auf den Wasen zum Cannstatter Volksfest 2026, Hin- und Rückfahrt sowie Speisen und Getränke inklusive.

Diese Termine haben wir für euch: Samstag, den 3. Oktober 2026 und Samstag, den 10. Oktober 2026.

Warum habt ausgerechnet IHR diesen Nachmittag und Abend verdient? Vervollständige den Satz: "Ich will in der Stretchlimo auf den Cannstatter Wasen, weil..." und schicke ihn uns per WhatsApp-Sprachnachricht an die 0172/ 5 77 16 77.

(Wer ist eure "Wasen-Crew"? Familie, Arbeitskollegen, Freude & Kumpel, Kegelgruppe, etc.)

Einsteigen, abfeiern, zurücklehnen! Euer VIP-Abend auf dem Wasen – von antenne 1 Neckarburg Rock & Pop und Fürstenberg.

Am Freitag, den 25.09.2026 und am Freitag, den 02.10.2026 wird in "Der gute Morgen" bei antenne 1 Neckarburg Rock & Pop um ca. 07.10 Uhr jeweils der Gewinner bzw. die Gewinnerin bekanntgegeben. Am 25.09. für die Fahrt am 03.10. und am 02.10. für die Fahrt am 10.10.!

 

Der Gewinn beinhaltet:

- Abholung beim Gewinner bzw. der Gewinnerin (Samstags nachmittags), dann Fahrt in der Limo zum Cannstatter Wasen nach Stuttgart-Bad Cannstatt

- bereits gebuchte Plätze im Fürstenbergzelt. Verpflegung vor Ort im Zelt: Vesperplatte, 3 Maß sowie ein Menü werden pro Person (Aktionsumfang: 5 Personen pro Termin) gestellt.

- Getränke und Snacks für die Fahrt in der Limo

- Rückfahrt ca. gegen Mitternacht

 

Die Aktion läuft vom 11.09. bis 02.10.2026. Das Los entscheidet. Mindestalter: 18 Jahre! Teilnahmeberechtigt sind alle bei uns eingehenden WhatsApp-Sprachnachrichten (bis einschließlich 01.10.2026 um 23.59 Uhr MESZ). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Darüber hinaus gelten die Teilnahmebedingungen zur Aktion (siehe unten).

Die Gewinneinlösung wird mit Absprache von DSK Security GmbH vorgenommen. Mit eurer Teilnahme (Sprachnachricht per WhatsApp) seid ihr damit einverstanden, dass wir persönliche Daten von euch für den möglichen Gewinn erfragen dürfen und diese von uns sowie von den Partnern (Fürstenberg und DSK Security) im Rahmen der Aktion weiterverarbeitet werden können. Eure Sprachnachricht kann im Programm von antenne 1 Neckarburg Rock & Pop gesendet werden.

 

Teilnahmebedingungen für die Aktion Wasen-VIP

 

  1. Veranstalter und Kooperationspartner

Veranstalter des Gewinnspiels ist die RNB Radio Neckarburg GmbH, Waldtorstraße 18, 78628 Rottweil.

Kooperationspartner sind Fürstenberg, Postplatz 1-4 78166 Donaueschingen, sowie die DSK Security GmbH, Hausener Straße 11, 78183 Hüfingen.

 

  1. Aktionszeitraum und Gewinntermine

Die Aktion findet vom 11. September 2026 bis einschließlich 2. Oktober 2026 statt.

Zu gewinnen gibt es jeweils einen VIP-Abend für fünf Personen an einem der folgenden Termine:

- Samstag, 3. Oktober 2026

- Samstag, 10. Oktober 2026

Für jeden Termin wird jeweils eine Gewinnerin oder ein Gewinner ausgelost. Termine sind unabhängig vom Eingangszeitpunkt und werden automatisch zugeordnet.

 

  1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Baden-Württemberg Süd.

Die Gewinnerin oder der Gewinner sowie alle vier Begleitpersonen müssen am Veranstaltungstag mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Altersnachweis kann verlangt werden.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende von RNB Radio Neckarburg GmbH von Fürstenberg und der DSK Security GmbH sowie Personen, die mit der Durchführung des Gewinnspiels befasst sind, und deren Angehörige.

 

  1. Teilnahme und Einsendefristen

Die Teilnahme erfolgt durch das Senden einer WhatsApp-Sprachnachricht an die Rufnummer 0172 / 577 16 77.

In der Sprachnachricht ist folgender Satz zu vervollständigen:

> „Ich will in der Stretchlimo auf den Cannstatter Wasen, weil …“

Die teilnehmende Person kann außerdem angeben, wer zu ihrer Wasen-Crew gehört, zum Beispiel Familie, Arbeitskollegen, Freunde oder eine Kegelgruppe.

Für die Fahrt am 3. Oktober 2026 werden alle gültigen Sprachnachrichten berücksichtigt, die bis einschließlich 24. September 2026, 23:59 Uhr MESZ, eingehen.

Für die Fahrt am 10. Oktober 2026 werden alle gültigen Sprachnachrichten berücksichtigt, die vom 25. September 2026, 00:00 Uhr MESZ, bis einschließlich 1. Oktober 2026, 23:59 Uhr MESZ, eingehen.

Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang der Nachricht beim Veranstalter. Die Teilnahme ist kostenlos; es können lediglich die üblichen Kosten des jeweiligen Mobilfunk- oder Internetanbieters entstehen.

Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig. Mehrfachteilnahmen, automatisierte Einsendungen sowie Einsendungen mit rechtswidrigen, beleidigenden oder die Rechte Dritter verletzenden Inhalten können ausgeschlossen werden.

 

  1. Auslosung und Bekanntgabe

Die Gewinnerinnen beziehungsweise Gewinner werden jeweils per Los ermittelt.

Die Bekanntgabe erfolgt am:

- Freitag, 25. September 2026, gegen 07:10 Uhr in der Sendung „Der gute Morgen“ für die Fahrt am 3. Oktober 2026

- Freitag, 2. Oktober 2026, gegen 07:10 Uhr in der Sendung „Der gute Morgen“ für die Fahrt am 10. Oktober 2026

Die Gewinnerin oder der Gewinner wird zusätzlich über WhatsApp/Telefon/Mail kontaktiert und muss sich innerhalb von 48 Stunden zurückmelden. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung oder liegen die Teilnahmevoraussetzungen nicht vor, kann ein Ersatzgewinner oder eine Ersatzgewinnerin ausgelost werden. Bei der Teilnahme über WhatsApp werden Daten nicht nur durch den Veranstalter verarbeitet. Es können auch Verarbeitungen durch den Plattformanbieter und mögliche Drittlandübermittlungen stattfinden.

  1. Gewinn

Der Gewinn umfasst für jeweils fünf Personen:

- Abholung der Gewinnerin beziehungsweise des Gewinners an einem vorher abgestimmten Abholort an einem Samstagnachmittag

- Hin- und Rückfahrt in einer Stretchlimousine zum Fürstenbergzelt auf dem Cannstatter Volksfest in Stuttgart-Bad Cannstatt

- bereits reservierte Plätze im Fürstenbergzelt 

- eine Vesperplatte, drei Maß Fürstenberg-Bier sowie ein Menü pro Person im Fürstenbergzelt

- Getränke und Snacks während der Fahrt in der Stretchlimousine

Alkoholische Getränke werden ausschließlich an volljährige Personen und nur im Rahmen der gesetzlichen sowie der vor Ort geltenden Ausschankregelungen ausgegeben. Es besteht kein Anspruch auf die Ausgabe einer bestimmten Alkoholmenge. Anstelle alkoholischer Getränke können alkoholfreie Getränke gewählt werden. Die Weitergabe alkoholischer Getränke an Minderjährige ist untersagt.

- Rückfahrt zum vereinbarten Abholort gegen Mitternacht

Die konkrete Abholzeit, der Abholort und die Rückfahrzeit werden mit der Gewinnerin beziehungsweise dem Gewinner abgestimmt.

Kann die Veranstaltung oder ein wesentlicher Bestandteil des Gewinns aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Absage des Cannstatter Volksfestes oder aus anderen vom Veranstalter und den Kooperationspartnern nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, darf der Veranstalter den Gewinn anpassen oder einen nach Art und Wert möglichst gleichwertigen Ersatzgewinn anbieten. Ist auch dies nicht mit zumutbarem Aufwand möglich, entfällt der Gewinn. Gesetzliche Ansprüche wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens bleiben unberührt. Der Veranstalter darf einzelne, nicht wesentliche Bestandteile des Gewinns aus sachlichem Grund ändern, sofern die Änderung für die Gewinnerin oder den Gewinner zumutbar ist und der Gesamtcharakter sowie der Gesamtwert des Gewinns nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

 

  1. Rechte an der Sprachnachricht

Mit dem Einsenden bestätigt die teilnehmende Person, dass sie die Sprachnachricht selbst erstellt hat und dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Namen oder sonstige personenbezogene Daten Dritter dürfen nur mit deren Zustimmung genannt werden.

Die teilnehmende Person räumt dem Veranstalter das unentgeltliche, nicht ausschließliche Recht und zeitlich bis zum 31. Dezember 2026 beschränkte Recht ein, die Sprachnachricht im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel im Programm von antenne 1 Neckarburg Rock & Pop zu senden und hierfür technisch zu bearbeiten, ohne den Sinn der Aussage zu verändern.

 

  1. Bild- und Tonaufnahmen während des VIP-Abends

Während des VIP-Abends können durch den Veranstalter und/oder die Kooperationspartner Bild- und Tonaufnahmen angefertigt werden. Dies gilt insbesondere für:

  • die Abholung und Anreise,
  • die Fahrt in der Stretchlimousine,
  • den Aufenthalt im Fürstenbergzelt,
  • den Besuch des Cannstatter Volksfestes,

damit zusammenhängende Programmpunkte und gemeinsame Aktivitäten.

Mit der Annahme des Gewinns bestätigt die Gewinnerin beziehungsweise der Gewinner, alle von ihr beziehungsweise ihm ausgewählten Begleitpersonen vorab über die geplanten Aufnahmen und deren mögliche Veröffentlichung zu informieren.

Die Gewinnerin beziehungsweise der Gewinner darf nur solche Begleitpersonen mitbringen, die mit der Anfertigung und Veröffentlichung der Aufnahmen im folgenden Umfang einverstanden sind:

Die Aufnahmen dürfen im Programm, auf der Aktionsseite, auf den Internetseiten sowie auf den Social-Media-Kanälen von antenne 1 Neckarburg Rock & Pop, Fürstenberg und der DSK Security GmbH veröffentlicht werden. Die Nutzung erfolgt unentgeltlich und ohne Anspruch auf Vergütung.

 

  1. Datenschutz

Verantwortlicher für die Durchführung des Gewinnspiels ist die RNB Radio Neckarburg GmbH, Waldtorstraße 18, 78628 Rottweil. Datenschutzanfragen können an datenschutz@antenne1-neckarburg.de gerichtet werden.

Für die Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet der Veranstalter insbesondere die WhatsApp-Telefonnummer, den Profilnamen, den Inhalt und den Zeitpunkt der Sprachnachricht sowie die zur Gewinnabwicklung erforderlichen Kontaktdaten.

Die Daten werden zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Auslosung, zur Kontaktaufnahme mit den Gewinnerinnen beziehungsweise Gewinnern und zur Organisation der Gewinnfahrt verarbeitet.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der zur Teilnahme, Auslosung und Gewinnabwicklung erforderlichen Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Soweit eine Einwilligung in die Sendung der Sprachnachricht oder in die Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen erteilt wird, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO.

Im Gewinnfall werden nur die für die Terminabstimmung und Gewinnabwicklung erforderlichen Daten an die DSK Security GmbH übermittelt. Eine Übermittlung an Fürstenberg erfolgt nur, soweit sie für die Gewinnabwicklung oder eine ausdrücklich angekündigte Veröffentlichung erforderlich ist.

Soweit die DSK Security GmbH Daten ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Fahrt verarbeitet, erfolgt dies. Soweit Fürstenberg oder DSK eigene Bild- und Tonveröffentlichungen vornehmen, handeln sie hierfür als eigenständig Verantwortliche. Die jeweiligen Kontaktdaten und Datenschutzhinweise werden den betroffenen Personen vor Erteilung der Einwilligung bereitgestellt.

Die Daten nicht gewinnender Personen werden spätestens drei Monate nach vollständigem Abschluss des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Daten der Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Abschluss der Gewinnabwicklung gelöscht, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher, insbesondere handels- oder steuerrechtlicher Pflichten länger gespeichert werden müssen. Veröffentlichte Inhalte werden entsprechend der jeweiligen Einwilligung und der dort genannten Nutzungsdauer verarbeitet.“

Für Datenverarbeitungen durch Fürstenberg gelten zusätzlich die jeweils einschlägigen Datenschutzhinweise von Fürstenberg:

Fürstenberg-Datenschutzhinweise 
Fürstenberg-Datenschutzhinweise Social Media 

Die allgemeinen Datenschutzhinweise von antenne 1 Neckarburg Rock & Pop sind abrufbar unter:
Datenschutzhinweise antenne 1 Neckarburg Rock & Pop

 

  1. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche Angaben machen, den Ablauf manipulieren oder die Teilnahme technisch beziehungsweise in sonstiger Weise unzulässig beeinflussen.

 

  1. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

 

  1. Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung der Auslosung und der Gewinnermittlung ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Ergänzend gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen von antenne 1 Neckarburg Rock & Pop. Bei Widersprüchen gehen diese aktionsbezogenen Teilnahmebedingungen vor.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.

 

Bilder der Limousine