Teilnahmebedingungen für "antenne 1 Neckarburg Rock & Pop testet: Sommerferien mal daheim" im Programm von "antenne 1 Neckarburg Rock & Pop"
Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter der RNB Radio Neckarburg GmbH, sowie der mit RNB Radio Neckarburg GmbH verbundenen Unternehmen (§15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades, sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Mit der Teilnahme an "antenne 1 Neckarburg Rock & Pop testet: Sommerferien mal daheim" erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen an.
Teilnahmeberechtigt sind alle HörerInnen im UKW-Sendegebiet von antenne 1 Neckarburg Rock & Pop.
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über das Formular auf unserer Homepage. Eine Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen.
Sämtliche Teilnehmer des Gewinnspiels landen in einem gemeinsamen Lostopf, aus dem die Gewinner während des Teilnahmezeitraums zufällig ausgelost werden. Eine Teilnahme führt nicht automatisch zur Auswahl. Der Zeitrahmen, in dem eine Auswahl stattfindet, ist vom 10.08.2020 bis zum 11.09.2020.
Die RNB Radio Neckarburg GmbH ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist die RNB Radio Neckarburg GmbH auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern. Die RNB Radio Neckarburg GmbH behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmer von einer Teilnahme auszuschließen.
antenne 1 Neckarburg Rock & Pop behält sich vor, die Namen der Gewinner auf antenne1-neckarburg.de, sowie auf unseren Facebook-und Instagram-Seiten zu veröffentlichen. Die Gewinner verpflichten sich, in vertretbarem Rahmen, für Audio-, Foto-/Bild- und Textpromotions, sowie für eine redaktionelle Berichterstattung und Pressearbeit zur Verfügung zu stehen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.